Im Zusammenhang mit Wohnungseigentumsgemeinschaften steht die Wohnzufriedenheit der einzelnen Eigentümer im Mittelpunkt einer erfolgreichen, bedarfsorientierten und kostenoptimierten Verwaltung.
Durch mein lückenloses, gewissenhaftes und seriöses Engagement sind Ihre Eigentumswohnung ebenso wie die Allgemeinflächen Ihrer Liegenschaft in besten Händen.
Aufgrund der Führung eigener Anderkonten für die Rücklage der WEG und die Betriebskosten ist es mir jederzeit möglich, die aktuellen Kontostände auf Anfrage mitzuteilen und damit gleichzeitig größtmögliche Transparenz gegenüber den Wohnungseigentümern zu gewährleisten. Der voraussichtliche Gesamtaufwand (Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkosten) des nächsten Jahres wird nach erfolgter Kalkulation auf 12 Monate aufgeteilt, pauschaliert in Form eines Betriebskostenakontos eingehoben und im darauffolgenden Jahr abgerechnet.
Für Wohnungseigentumsgemeischaften biete ich in Zusammenschau mit den gesetzlich festgelegten Tätigkeitsrahmen der ordentlichen Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz 2002 folgende Leistungspalette an:
Meine Dienstleistungen im Rahmen der allgemeinen Immobilienverwaltung umfassen bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften überblicksmäßig folgende Aufgaben:
- Übernahme der für die Abwicklung der Verwaltung erforderlichen Unterlagen direkt von der Wohnungseigentumsgemeinschaft als Auftraggeber oder der Vorverwaltung;
- Organisation, Anlage und laufende Führung eines Hausaktes;
- Führung und Wartung der einschlägigen Stammdaten (Eigentümernamen, Eigentümeradressen, Nutzflächen, Branchen, etc.);
- Errichtung und Führung von zwei für jeden Wohnungseigentümer transparenten Anderkonten pro Wohnungseigentumsgemeinschaft – eines zur Abwicklung der Betriebskosten und eines zur Veranlagung der Rücklage;
- Abwicklung des mit der ordentlichen und außerordentlichen Verwaltung der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Schriftverkehrs mit den Mit- bzw. Wohnungseigentümern und mit Behörden;
- Vertretung der Wohnungseigentumsgemeinschaft vor Gerichten, Verwaltungs- und sonstigen Behörden und Wahrnehmung von Behördenterminen, soweit diese Maßnahmen nicht im Zusammenhang mit gesondert zu honorierenden Verwaltungsleistungen stehen und keinem Anwaltszwang unterliegen, sowie – gegen besonderen Auftrag und Honorierung – als Rechtsanwalt Vertretung, die dem Anwaltszwang unterliegen;
- Abhaltung einer Eigentümerversammlung mindestens alle zwei Jahre samt den damit verbundenen Verwaltungsaufgaben;
- Information des Eigentümervertreters (gemäß § 22 WEG) über alle wichtigen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verwaltung der Liegenschaft.
Die kaufmännische Immobilienverwaltung beinhaltet im Zusammenhang mit der Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften folgende Dienstleistungen:
- Erstellung der Vorschau bis zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode über
- die in absehbarer Zeit notwendigen, über die laufende Instandhaltung hinausgehenden Erhaltungsarbeiten und
- die in Aussicht genommenen Verbesserungsarbeiten,
- die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie
- die sonst vorhersehbaren Aufwendungen,
- vor allem die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen;
- Erstellung von Instandhaltungs- und Verbesserungsbudgets nach Festlegung notwendiger Instandhaltungs- sowie gewünschter Verbesserungsarbeiten;
- Festlegung und Administration der monatlichen Vorauszahlungen auf die Liegenschaftsaufwendungen;
- erforderlichenfalls Administration und Einhebung von Sondervorschreibungen;
- gesetzmäßiges Inkasso und effektives Mahnwesen betreffend die Beitragszahlungen der Mit- und Wohnungseigentümer bis zur erforderlichen Einleitung von rechtlichen Schritten im Einvernehmen mit der Wohnungseigentumsgemeinschaft bzw. dem Eigentumsvertreter (Bekanntgabe der Mahnstufe);
- Anlage und Verwaltung der Rücklage;
- Kontrolle der Betriebskosten samt allfälliger Anpassung und Optimierung;
- Abwicklung des gesamten die Liegenschaft betreffenden Zahlungsverkehrs;
- Überwachung des bestehenden Versicherungsschutzes und Abwicklung von Versicherungsschäden in Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler;
- Erstellung der Jahresabrechnung über die Liegenschaftsaufwendungen und die Bewirtschaftungskosten gemäß § 34 WEG 2002;
- Durchführung der laufenden Lohnverrechnung von Hausbesorgern und Hausbetreuern;
- Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen (monatlich oder vierteljährlich) und Lieferung der entsprechenden steuerlichen Beiblätter bzw. Informationen für die Jahreserklärungen.
Unter der technischen Immobilienverwaltung verstehe ich bei der Verwaltung von Wohnungseigentumsgemeinschaften folgende Dienstleistungen:
- Periodische sowie anlassbezogene Kontrolle des Objektzustandes im Rahmen von Kontrollbegehungen der Liegenschaft samt – soweit notwendig und nach vorheriger Rücksprache – Beiziehung von einschlägigen technischen Spezialisten auf Kosten der Wohnungseigentumsgemeinschaft;
- Planung und Ausschreibung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten;
- Evidenzhaltung der für die Betriebsführung erforderlichen und mir übergebenen Unterlagen wie etwa Bescheide, Pläne, Betriebs- und Wartungsvorschriften, Anlagenbeschreibungen, Kontroll- und Wartungsaufzeichnungen, Prüfbücher, Wartungs- und Terminpläne;
- Organisation der Behebung von (akuten) Gebrechen;
- Einholen von Kostenvoranschlägen und Veranlassung von notwendigen Erhaltungs- und Reparaturarbeiten sowie deren Überwachung und Abnahme vor Ort samt – soweit notwendig und nach vorheriger Rücksprache – Beiziehung von einschlägigen technischen oder baulichen Spezialisten auf Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft;
- Durchführung der Bauüberwachung und Baustellenkoordination;
- Überwachung von Gewährleistungsfristen und rechtliches Gewährleistungsmanagement (auch als Rechtsanwalt);
- sachliche und rechnerische Prüfung eingehender Rechnungen sowie gegebenenfalls deren Beanstandung;
- Überwachung und Kontrolle der Tätigkeit der Hausbetreuungs-, Reinigungs-, Schneeräumfirmen sowie aller Wartungsfirmen in Bezug auf die verwaltete Liegenschaft;
- Abschluss und Kündigung von Verträgen mit Hausbetreuungs-, Reinigungs- und Schneeräumfirmen unter Berücksichtigung von behördlichen und gesetzlichen Vorgaben.
Weitere Betreuungswünsche im Rahmen der Verwaltungstätigkeit erfülle ich Ihnen nach individueller Vereinbarung gerne!